Verjährungsbeginn: Zumutbarer Zeitpunkt einer Bereicherungsklage einer Bank gegen einen Dritten wegen Auszahlung der Darlehensvaluta aus einem nichtigen Darlehensvertrag
Leitsatz
Sieht sich eine Bank dem Bereicherungsanspruch eines Darlehensnehmers aus einem nichtigen Darlehensvertrag ausgesetzt und besteht zugleich ein Bereicherungsanspruch der Bank gegen einen Dritten als Zahlungsempfänger der Darlehensvaluta, ist der Bank die Erhebung einer auf die Rückzahlung der Darlehensvaluta gerichteten Klage gegen den Zahlungsempfänger aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB erst dann zumutbar, wenn ihre Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Darlehensnehmer feststeht (Fortführung von , BGHZ 122, 317 ff.).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 449 Nr. 9 DB 2015 S. 7 Nr. 9 DStR 2015 S. 14 Nr. 24 NJW 2015 S. 1948 Nr. 27 ZIP 2015 S. 15 Nr. 8 ZIP 2015 S. 420 Nr. 9 QAAAE-85045