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BGH Urteil v. - X ZR 41/13

Gesetze: Art 52 Abs 1 EuPatÜbk, § 1 Abs 1 PatG

Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen Problems - Quetiapin

Leitsatz

Quetiapin

Bei der Definition des technischen Problems, das einer Erfindung zugrunde liegt, darf nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass für den Fachmann die Befassung mit einer bestimmten Aufgabenstellung angezeigt war. Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik insoweit erhielt, ausschließlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAE-85046

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