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BGH Urteil v. - X ZR 81/13

Gesetze: Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG, Art 2 § 3 Abs 5 IntPatÜbkG vom

Verletzungsstreit betreffend ein Europäisches Patent: Prüfung der Gleichwirkung von Klagepatent und angegriffenen Ausführungsformen; Gutglaubensschutz bei fehlerhaftem Verständnis des Patentgegenstands infolge fehlerhafter Übersetzung der Patentschrift - Kochgefäß

Leitsatz

Kochgefäß

1. Zur Prüfung der Gleichwirkung ist es erforderlich, den Patentanspruch darauf zu untersuchen, welche der Wirkungen, die mit seinen Merkmalen erzielt werden können, zur Lösung der zugrundeliegenden Aufgabe erfindungsgemäß zusammenkommen müssen. Die Gesamtheit dieser Wirkungen repräsentiert die patentgemäße Lösung; ihre weitere Unterteilung in "erfindungswesentliche" und "zusätzliche" Wirkungen ist verfehlt.

2. Auf den Gutglaubensschutz nach Art. II § 3 Abs. 5 IntPatÜbkG aF kann sich auch derjenige berufen, dem die fehlerhafte Übersetzung der Patentschrift nicht bekannt war, der jedoch in Kenntnis derselben zu dem Schluss hätte kommen dürfen, dass durch das Patent ein von dem tatsächlich unter Schutz gestellten abweichender Gegenstand geschützt ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAE-85047

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