Gesetze: § 106 Abs 5a S 3 SGB 5 vom , § 106 Abs 5e S 1 SGB 5 vom , § 106 Abs 5e S 7 SGB 5 vom , Art 12b Nr 3 AMRuaÄndG 2
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung vor Regress - Begründungspflicht der Prüfgremien bei Änderung der Spruchpraxis für die Anerkennung von Praxisbesonderheiten gegenüber den betroffenen Vertragsärzten - Rückwirkung für Entscheidungen der Beschwerdeausschüsse nach dem
Leitsatz
Haben die Prüfgremien in der Vergangenheit Praxisbesonderheiten anerkannt und ändern sie ihre diesbezügliche Spruchpraxis für spätere Zeiträume, müssen sie dies in einer für die betroffenen Vertragsärzte nachvollziehbaren Weise begründen.