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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 23 SO 82/13

Gesetze: SGB XII § 18

Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Zahlung von 144,40 Euro für in der Zeit vom 31. Oktober bis 6. November 2011 entstandene Fahrtkosten.

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Fundstelle(n):
QAAAE-85207

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