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Steuerbegünstigung für Baudenkmale nach den §§ 7h, 7i EStG
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei Nichtvorliegen der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG bzw. § 7i Abs. 2 EStG
Der ( BStBl 2015 II S. 12) zur Frage der Berücksichtigung von Sanierungsaufwendungen nach § 10f Abs. 1 EStG i. V. m. § 7i EStG beim Erlass eines Folgebescheides vor Ergehen des Grundlagenbescheides durch die Bescheinigungsbehörde entschieden, dass die Finanzbehörde unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Wege der Schätzung nach § 162 Abs. 5 AO zu beurteilen hat, ob und in welcher Höhe die Steuerminderung anzuerkennen ist. Die Ermessensprüfung der Finanzbehörde kann hierbei auch zu dem Ergebnis führen, dass die angestrebte Steuerminderung bis zum Ergehen/zur Vorlage der Bescheinigung durch die Bescheinigungsbehörde (mit Grundlagenbescheidfunktion) nicht gewährt wird.
Auf Bund-/Länderebene wurde einstimmig die Auffassung vertreten, das BFH-Urteil X R 7/12 über den entschiedenen Einzelfall hinaus mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Einkommensteuerfestsetzung vor Ergehen/Vorliegen der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG/7i Abs. 2 EStG mit entsprechender einzelfallbezogener Begründung auch ohne Berücksichtigung der erhöhten Absetzung erfolgen kann.
Die erhöhten Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG können hiernach ohne Vorlage der Bescheinigung regelmäßig nicht anerkannt werden, wenn die vom Steuerpflichtigen vorgele...