Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 19/12

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, AO § 12, EStG § 4 Abs. 5b

Kehrbezirk eines selbständigen Schornsteinfegers als großräumige Betriebsstätte; Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Schornsteinfeger; Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe

Leitsatz

1. Ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet ist dann eine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände handelt, auf dem der Steuerpflichtige auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird und sich in diesem Gelände jedenfalls eine ortsfeste betriebliche Einrichtung befindet, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder mit einer sonstigen betrieblichen Einrichtung eines Arbeitgebers vergleichbar ist.
2. Befindet sich in einem Kehrbezirk keine ortsfeste betriebliche Einrichtung, kommt eine Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG 2002 nicht in Betracht. Der erwerbsbedingte Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG 2002 ist zeitlich unbegrenzt zu berücksichtigen.
3. Die Gewerbesteuer ist nach § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots bestehen nicht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 482 Nr. 4
HFR 2015 S. 546 Nr. 6
KÖSDI 2015 S. 19305 Nr. 5
StBW 2015 S. 287 Nr. 8
YAAAE-85265

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank