Häusliches Arbeitszimmer:
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bei einem Pensionär; Ermittlung des Anteils der abziehbaren Kosten bei einem im Keller belegenen häuslichen Arbeitszimmer
Leitsatz
1. Einkünfte i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, die nach Erreichen der Altersgrenze aufgrund einer früheren Tätigkeit gezahlt werden, sind in die Gesamtbetrachtung zur Beurteilung des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung im Hinblick auf den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mit einzubeziehen. Vielmehr sind nur solche Einkünfte zu berücksichtigen, die grundsätzlich ein Tätigwerden des Steuerpflichtigen im jeweiligen Veranlagungszeitraum erfordern.
2. Entspricht ein im Keller belegenes häusliches Arbeitszimmer nach seiner Funktion, baulichen Beschaffenheit, Lage und Ausstattung dem Standard eines Wohnraumes, gehört es zu den Haupträumen der Wohnung, so dass der Anteil der auf dieses Arbeitszimmer entfallenden Gebäudekosten nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Fläche der reinen Wohnfläche zuzüglich des Arbeitszimmers zu ermitteln ist. Die Fläche der übrigen im Keller belegenen (Neben-)Räume bleibt bei der Kostenaufteilung unberücksichtigt.
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Fundstelle(n): BStBl 2015 II Seite 382 BB 2015 S. 789 Nr. 14 BBK-Kurznachricht Nr. 6/2015 S. 254 BFH/NV 2015 S. 559 Nr. 4 BFH/PR 2015 S. 183 Nr. 6 BStBl II 2015 S. 382 Nr. 7 DB 2015 S. 6 Nr. 9 DStR 2015 S. 470 Nr. 9 DStRE 2015 S. 377 Nr. 6 DStZ 2015 S. 232 Nr. 7 EStB 2015 S. 124 Nr. 4 FR 2015 S. 1035 Nr. 22 GStB 2015 S. 21 Nr. 6 HFR 2015 S. 848 Nr. 9 KSR direkt 2015 S. 3 Nr. 4 KÖSDI 2015 S. 19228 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2015 S. 642 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2015 S. 720 StB 2015 S. 54 Nr. 3 StBW 2015 S. 321 Nr. 9 StBW 2015 S. 330 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2015 S. 232 VAAAE-85279