Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ab Veranlagungszeitraum 2008
Gemäß § 4 Absatz 5b EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes vom ( BGBl. 2007 I S. 1912) sind die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben. Dies gilt erstmals für Gewerbesteuer, die für Erhebungszeiträume festgesetzt wird, die nach dem enden.
Mit (EFG 2012, S. 933) hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass diese Regelung nicht verfassungswidrig ist. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Aktenzeichen I R 21/12). Zwischenzeitlich hat der BFH die hiergegen eingelegte Revision erledigt und mit , BStBl 2014 II S. 531 die Verwaltungsauffassung bestätigt. Allerdings ist unter dem Aktenzeichen IV R 8/13 ein weiteres Revisionsverfahren anhängig (gegen ), so dass die Steuerfestsetzungen weiterhin vorläufig vorgenommen werden .
Mit ( BStBl 2012 I S. 1174) wurde der Punkt „Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebs ausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG)” in den Vorläufigkeitskatalog aufgenommen. Mit ( aktuelle Fassung: BStBl 2014 I S. 1571) (sieh...