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BGH Beschluss v. - IX ZB 22/13

Gesetze: § 35 Abs 2 InsO, § 287 Abs 1 InsO, § 290 Abs 1 Nr 3 InsO vom

Restschuldbefreiungsantrag im zweiten Insolvenzverfahren über das Vermögen des Insolvenzschuldners aus einer selbständigen Tätigkeit

Leitsatz

Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit frei und wird über dieses Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren eröffnet, ist ein in diesem Verfahren gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung jedenfalls solange unzulässig, als über seinen im Ausgangsverfahren gestellten Restschuldbefreiungsantrag nicht entschieden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 6 Nr. 10
NJW 2015 S. 6 Nr. 11
NJW-RR 2015 S. 609 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2015 S. 2270
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2015 S. 688
WM 2015 S. 483 Nr. 10
ZIP 2015 S. 19 Nr. 10
GAAAE-85501

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