Restschuldbefreiungsantrag im zweiten Insolvenzverfahren über das Vermögen des Insolvenzschuldners aus einer selbständigen Tätigkeit
Leitsatz
Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit frei und wird über dieses Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren eröffnet, ist ein in diesem Verfahren gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung jedenfalls solange unzulässig, als über seinen im Ausgangsverfahren gestellten Restschuldbefreiungsantrag nicht entschieden ist.
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Fundstelle(n): DB 2015 S. 6 Nr. 10 NJW 2015 S. 6 Nr. 11 NJW-RR 2015 S. 609 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2015 S. 2270 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2015 S. 688 WM 2015 S. 483 Nr. 10 ZIP 2015 S. 19 Nr. 10 GAAAE-85501