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BGH Urteil v. - IX ZR 300/13

Gesetze: § 323 Abs 1 BGB, § 144 Abs 1 InsO

Insolvenzanfechtung der von einem Dritten geleisteten Kaufpreiszahlungen aus einem Grundstückskaufvertrag:  Berücksichtigung des insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruchs bei der Fälligkeit der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung

Leitsatz

Ein Grundstücksverkäufer, dessen Kaufpreisforderung durch Zahlungen eines Dritten erfüllt worden ist, welche der Insolvenzverwalter über des Vermögen des Dritten nach Verfahrenseröffnung angefochten hat, kann dem Grundstückskäufer erst dann eine Frist zur Erfüllung der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung setzen und den Rücktritt vom Vertrag androhen, wenn der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch erfüllt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 513 Nr. 10
DB 2015 S. 549 Nr. 10
DB 2015 S. 6 Nr. 10
DNotZ 2015 S. 289 Nr. 4
NJW 2015 S. 8 Nr. 12
NJW-RR 2015 S. 565 Nr. 9
WM 2015 S. 485 Nr. 10
ZIP 2015 S. 18 Nr. 9
ZIP 2015 S. 485 Nr. 10
QAAAE-85502

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