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BGH Urteil v. - XI ZR 182/13

Gesetze: § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB

Bereicherungsanspruch einer Bank gegen eine Fondsgesellschaft bei Zahlungsanweisung durch vollmachtlosen Vertreter; zumutbarer Zeitpunkt der Klageerhebung

Tatbestand

Die klagende Bank begehrt als Rechtsnachfolgerin der D.        AG von der beklagten Fondsgesellschaft Zahlung von insgesamt 529.230,93 €, die im Zusammenhang mit den Streithelfern der Beklagten (nachfolgend: Anleger zu 1. bis 8.) gewährten Darlehen von der D.        AG ausgezahlt wurden.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 13 Nr. 36
AAAAE-85503

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