Vereitelung des Mietervorkaufsrechts: Unterlassene Unterrichtung durch Vermieter; Schadenersatzanspruch bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts nach Kenntniserlangung
Leitsatz
Sieht der Vermieter pflichtwidrig davon ab, den vorkaufsberechtigten Mieter über den Inhalt des mit einem Dritten über die Mietwohnung abgeschlossenen Kaufvertrags sowie über das Bestehen des Vorkaufsrechts zu unterrichten, so kann der Mieter, der infolgedessen von diesen Umständen erst nach Erfüllung des Kaufvertrags zwischen Vermieter und Drittem Kenntnis erlangt, Ersatz der Differenz von Verkehrswert und Kaufpreis (abzüglich im Falle des Erwerbs der Wohnung angefallener Kosten) verlangen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter sein Vorkaufsrecht nach Kenntniserlangung nicht ausgeübt hat (Fortführung von , NJW-RR 2005, 1534).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2015 S. 1516 Nr. 21 NJW 2015 S. 8 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2015 S. 399 WM 2015 S. 687 Nr. 14 ZIP 2015 S. 11 Nr. 6 OAAAE-85507