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BSG Urteil v. - B 2 U 11/13 R

Gesetze: § 161 SGB 7, § 33 Abs 1 S 1 SGB 4, § 35 Abs 1 S 1 SGB 4, § 66 Abs 1 S 1 SGB 4, § 31 SGB 1, Art 20 Abs 3 GG

Gesetzliche Unfallversicherung - gewerbliche Unfallversicherung - Mindestbeitrag - Umlage - Satzung - Vorstand - Vertreterversammlung - autonomes Recht - Rechtsetzung - Gesetzesvorbehalt - Ermächtigung - Nichtigkeit der konkreten Satzungsbestimmung

Leitsatz

Eine Satzungsregelung, die es dem Vorstand eines gewerblichen Unfallversicherungsträgers überlässt, die Höhe des einheitlichen Mindestbeitrags festzusetzen, ist mangels gesetzlicher Ermächtigung unwirksam. Die gesetzeswidrige Satzungsbestimmung ist nicht ausnahmsweise vorübergehend weiter anzuwenden (Fortführung von = SozR 4-2700 § 182 Nr 3).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:041214UB2U1113R0

Fundstelle(n):
OAAAE-85546

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