Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - rückwirkendes Entfallen der aufschiebenden Wirkung der eingelegten Rechtsmittel mit Zurückweisung - Entfallen des Auszahlungsanspruchs auf Krankengeld beim Verstreichen der wirksam gesetzten Frist - Erhalt des Stammrechts mit Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes - Zulässigkeit der (kombinierte) Anfechtungs- und Feststellungsklage - keine notwendige Beiladung des Rentenversicherungsträgers - Unzulässigkeit einer "rein fürsorglichen" Antragstellung - keine Dispositionsbefugnis des Versicherten
Leitsatz
1. Wendet sich ein Krankengeldbezieher gegen die Aufforderung seiner Krankenkasse, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen, entfällt die aufschiebende Wirkung seiner dagegen eingelegten Rechtsmittel rückwirkend mit deren Zurückweisung.
2. Lässt ein Krankengeldbezieher die ihm wirksam gesetzte Frist verstreichen, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen, entfällt lediglich sein Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld, nicht aber das Stammrecht auf Krankengeld, das den Versicherungsschutz aufrechterhält.