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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 731/13

Gesetze: SGB 5 § 109 Abs. 4 S 3; KHEntgG § 7; Fallpauschalenkatalogs der G-DRG Version 2008 Anh 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine kardiorespiratorische Polysomnographie (PSG) wegen neurologischer Schlafstörungen darf nur dann stationär erbracht werden, wenn zuvor alle ambulanten Diagnose- und Behandlungsverfahren ausgeschöpft worden sind und danach sich eine PSG noch als erforderlich erweist.

Fundstelle(n):
XAAAE-85611

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