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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 2 R 148/13

Gesetze: SGG § 92

Leitsatz

Leitsatz:

Der Zulässigkeit der Klage steht die mangelnde Angabe einer Anschrift nicht entgegen, wenn der Postverkehr im Ausland mangels Anschrift über Postfächer abgewickelt wird.

Fundstelle(n):
WAAAE-85646

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