Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen Reiterhofs
Leitsatz
Umsätze aus dem Betrieb eines Ponyhofs (hier: Erteilung von Reitunterricht für Kinder gegen monatliche Beiträge), der keine Einrichtung ohne Gewinnstreben ist und nicht als vergleichbare Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, sind nicht umsatzsteuerfrei. Die Beschränkung der Steuerbefreiung auf Einrichtungen ohne Gewinnstreben widerspricht nicht dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 531 Nr. 4 HFR 2015 S. 380 Nr. 4 UVR 2015 S. 225 Nr. 8 PAAAE-85670