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OFD Nordrhein-Westfalen - S 2145 - 2015/0003 - St 142

Rückstellung für im Zusammenhang mit dem EU-Kartellrechtsverfahren anfallenden Kosten; Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG

Aufwendungen eines Unternehmens im Zusammenhang mit einem EU-Kartellrechtsverfahren sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie unterliegen nicht dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG.

Ordnet die EU-Kommission bei einem Unternehmen eine Nachprüfung an, um wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der EU zu ermitteln, so begründet diese Anordnung umfangreiche Mitwirkungspflichten des Unternehmens, die denjenigen im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung vergleichbar sind. Die durch die Erfüllung dieser Pflichten künftig voraussichtlich anfallenden Aufwendungen können entsprechend den Grundsätzen des , BStBl. 2013 II, 196 zurückgestellt werden.

Die betroffenen Unternehmen sind im Regelfall Teil eines internationalen Konzerns. Das wettbewerbswidrige Verhalten wird in der Regel Auswirkungen auf die Ertragssituation verschiedener konzernzugehöriger Unternehmen gehabt haben. Sofern eine deutsche Personengesellschaft als Muttergesellschaft mit einer oder mehreren ausländischen Tochter- oder Enkelkapitalgesellschaften betroffen ist, unterliegen Teile der o.g. Aufwendungen – bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen – dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG.

Die Aufw...

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