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BAG Beschluss v. - 7 ABR 74/12

Gesetze: § 78 S 1 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 80 Abs 2 S 1 BetrVG, § 14 Abs 1 AÜG

Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

Leitsatz

Beschäftigt ein Arbeitgeber (Entleiher) Arbeitnehmer, die ihm von einem anderen Unternehmen (Verleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden, ist er nicht verpflichtet, den Mitgliedern des in dem Betrieb des Verleihers gebildeten Betriebsrats jederzeit und unabhängig von einem konkreten Anlass Zutritt zu seinem Betrieb zu gewähren.

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 755 Nr. 13
BB 2015 S. 826 Nr. 14
DB 2015 S. 8 Nr. 12
DB 2015 S. 870 Nr. 15
DStR 2016 S. 419 Nr. 7
NJW 2015 S. 1840 Nr. 25
AAAAE-85863

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