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BAG Urteil v. - 5 AZR 963/12

Tatbestand

Der Kläger begehrt Vergütung der am 27. März 2011 für das Umkleiden sowie das Auf- und Abrüsten von Arbeitsmitteln aufgewendeten Zeit.

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 36 Nr. 25
PAAAE-85871

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