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BGH Urteil v. - 1 StR 302/13

Gesetze: § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG

Betäubungsmitteldelikt: Grenzwerte für die Annahme einer nicht geringen Menge bei synthetischen Cannabinoiden in Kräutermischungen

Leitsatz

1. Die nicht geringe Menge der synthetischen Cannabinoide JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologes beginnt bei zwei Gramm.

2. Die nicht geringe Menge der synthetischen Cannabinoide JWH-073 und CP 47,497 beginnt bei sechs Gramm.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1232 Nr. 8
NJW 2015 S. 969 Nr. 13
MAAAE-85885

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