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BGH Urteil v. - XI ZR 187/13

Gesetze: § 850k Abs 7 ZPO, § 307 BGB, § 504 BGB, § 4 UKlaG

Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Anspruch auf Rückumwandlung eines Pfändungsschutzkontos in ein Girokonto; Kündigung eines Pfändungsschutzkontos zum Ende des Kalendermonats; Führung des Girokontos auf Guthabenbasis nach Aufhebung des Pfändungsschutzkontos

Tatbestand

Der Kläger ist ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Die beklagte Privatbank verwendet im Verkehr mit Privatkunden eine mit "Antrag auf Umwandlung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto" überschriebene formularmäßige Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Eröffnung des Girokontos, die unter anderem folgende Klauseln enthält:

Fundstelle(n):
NJW-RR 2015 S. 885 Nr. 14
WM 2015 S. 822 Nr. 17
ZIP 2015 S. 624 Nr. 13
KAAAE-85906

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