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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 37 SF 106/13 EK R

Gesetze: GVG § 198 Abs. 1 S. 1; GVG § 198 Abs. 1 S. 2; GRüGV Art. 23 S. 1; GRüGV Art. 23 S. 2

Der Kläger begehrt eine Entschädigung wegen unangemessener Dauer des beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) unter dem Aktenzeichen L 4 R 319/08 geführten und inzwischen abgeschlossenen Verfahrens.

Fundstelle(n):
OAAAE-86035

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