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BFH Beschluss v. - X B 118/14

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Übergabe von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften nicht als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in der ab 2008 geltenden Fassung begünstigt

Leitsatz

Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Versorgungsleistungen ist nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in der ab 2008 geltenden Fassung begünstigt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 676 Nr. 5
StBW 2015 S. 325 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2015 S. 274
GAAAE-86094

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