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BFH Beschluss v. - X K 2/12

Gesetze: FGO § 139 Abs. 2, FGO § 155, ZPO § 91 Abs. 1, GVG § 198, RVG Anlage 1 Nr. 7002

Überlange Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens: kein Anspruch einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auf eine Auslagenpauschale im finanzgerichtlichen Verfahren

Leitsatz

1. Wird ein Land wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens verklagt, schließt die nur für "Finanzbehörden" anwendbare Vorschrift des § 139 Abs. 2 FGO einen Kostenerstattungsanspruch des Landes nicht aus.
2. Die Kostenerstattung richtet sich hinsichtlich der Reisekosten nicht nach dem RVG, sondern nach den für Zeugen geltenden Vorschriften im JVEG.
3. Im finanzgerichtlichen Verfahren hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts keinen Anspruch auf eine Auslagenpauschale nach Nr. 7002 Anlage 1 RVG. Eine Regelungslücke besteht insoweit nicht. Aufwendungen für Post und Telekommunikation könnten daher allenfalls konkret abgerechnet werden.

Fundstelle(n):
QAAAE-86095

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