Beschwer bei Verschmelzung einer GmbH auf eine Personengesellschaft; Nichtanerkennung eines aktivierten selbst geschaffenen Firmenwerts
Leitsatz
Wurde eine GmbH auf eine Personengesellschaft verschmolzen, und hat das Finanzamt im Rahmen der Schlussbesteuerung der GmbH einen aus deren Sicht zu hohen verbleibenden Verlustabzug zur Körperschaftsteuer festgestellt, ist die spätere Rechtsnachfolgerin der Personengesellschaft (hier: eine Kapitalgesellschaft) weder als mittelbare Rechtsnachfolgerin der übertragenden Gesellschaft noch in ihrer Person als Rechtsnachfolgerin der übernehmenden Personengesellschaft beschwert.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 690 Nr. 5 GmbH-StB 2015 S. 121 Nr. 5 GmbHR 2015 S. 442 Nr. 8 KAAAE-86097