Kein Wahlrecht zur Überschussrechnung für einen im Inland ansässigen Gesellschafter einer nach englischen Recht bilanzierenden Personengesellschaft
Leitsatz
Ein im Inland ansässiger Gesellschafter einer englischen Partnership (Personengesellschaft), die im Inland über keine Betriebsstätte verfügt, jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies freiwillig tut, ist nicht befugt, seinen Gewinn aus der Beteiligung nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG 2002 als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anzusetzen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 667 Nr. 5 DStR 2015 S. 629 Nr. 12 DStRE 2015 S. 441 Nr. 7 GmbHR 2015 S. 437 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2015 S. 316 Ubg 2015 S. 241 Nr. 4 UAAAE-86098