Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung; Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts bei der Ermittlung des nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB in die Kapitalrücklage einzustellenden Vorteils der nicht marktüblichen Anleiheverzinsung maßgebend
Leitsatz
1. Kann das Umtauschrecht auf Aktienbezug während der Laufzeit der Wandelschuldverschreibung ausgeübt werden, ist für die Ermittlung des nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB in die Kapitalrücklage einzustellenden Vorteils der nicht marktüblichen Anleiheverzinsung (verdecktes Aufgeld) auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem das Optionsrecht erstmalig ausgeübt werden kann ("frühestmöglicher Zeitpunkt") mit der Folge, dass bei Einräumung eines jederzeitigen Wandlungsrechts (American Call) eine Dotierung der Rücklage nicht in Betracht kommt. 2. Die Grundsätze der und I R 26/04, an denen festzuhalten ist, gelten nicht nur für Optionsanleihen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Rechte aus der Schuldverschreibung und das Aktienbezugsrecht kumulativ eingeräumt werden. Sie kommen vielmehr gleichermaßen für sog. Wandelanleihen zum Tragen, bei denen dem Gläubiger im Wege der Ersetzungsbefugnis das Recht eingeräumt wird, unter Aufgabe seines Forderungsrechts Aktionär zu werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 686 Nr. 5 HFR 2015 S. 445 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2015 S. 315 EAAAE-86099