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SGB VIII § 88a

Siebtes Kapitel: Zuständigkeit, Kostenerstattung

Zweiter Abschnitt: Örtliche Zuständigkeit

Vierter Unterabschnitt: Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche

§ 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche

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