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FG Köln Beschluss v. - 13 V 2905/14

Gesetze: AO § 34, AO § 69, AO § 191, AO § 166, FGO § 69

Steuerhaftung

Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden einer insolventen Unternehmergesellschaft

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Drittwirkung einer Steuerfestsetzung über den Wortlaut des § 166 AO hinaus auch in den Fällen besteht, in denen der Geschäftsführer einer GmbH als deren Vertreter die gegen sie ergangenen Steuerbescheide vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefochten hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aber keinen Widerspruch gegen die Feststellung dieser Steuerforderungen zur Tabelle erhoben hat.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2015 S. 205 Nr. 7
HAAAE-86247

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