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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 KO 242/14

Gesetze: FGO § 135 Abs. 5FGO § 136 Abs. 1 Satz 1FGO § 136 Abs. 1 Satz 2FGO § 138 Abs. 1GKG § 29GKG § 31GKG § 32 KostVfg § 8

GKG/FGO: Zusammenveranlagte Ehegatten als Gerichtskosten-Gesamtschuldner

Leitsatz

Werden zusammenveranlagten Ehegatten bei Erledigung ihres einkommensteuerlichen Klageverfahrens durch gerichtliche Entscheidung Kosten auferlegt, so sind beide Ehegatten insoweit Gerichtskosten-Gesamtschuldner und kann die Justizkasse bei Insolvenz eines Ehegatten ermessensfehlerfrei den anderen - nicht nur nach Kopfteilen - in Anspruch nehmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAE-86274

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