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BAG Beschluss v. - 7 ABR 53/12

Gesetze: § 16 BetrVG, § 17 Abs 1 BetrVG, § 17a BetrVG, § 29 Abs 2 S 3 BetrVG, § 31 BetrVG, § 47 Abs 1 BetrVG, § 47 Abs 2 BetrVG, § 51 Abs 1 BetrVG, § 51 Abs 2 BetrVG, § 2 Abs 2 BetrVGDV1WO

Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

Leitsatz

Das Amt des Gesamtbetriebsrats endet nicht schon dann, wenn die Voraussetzungen für seine Errichtung vorübergehend entfallen, sondern erst, wenn von dem dauerhaften Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen auszugehen ist.

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 948 Nr. 16
DB 2015 S. 8 Nr. 12
NJW 2015 S. 8 Nr. 33
UAAAE-86354

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