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BGH Urteil v. - II ZR 444/13

Gesetze: § 161 HGB, § 738 BGB

Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft zu Kapitalanlagezwecken: Kündigung durch den Treugeber und Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung eines Abfindungsguthabens

Leitsatz

Der einem Gesellschafter einer Personengesellschaft aufgrund der Regelungen im Treuhand- und im Gesellschaftsvertrag gleichgestellte Treugeber kann seine Beteiligung durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft beenden und hat dann einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines etwaigen Abfindungsguthabens, wenn er bei seinem Beitritt über die Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren oder hätten sein können, nicht vollständig und verständlich aufgeklärt worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 641 Nr. 12
DB 2015 S. 675 Nr. 12
DB 2015 S. 7 Nr. 12
DNotZ 2015 S. 454 Nr. 6
DStR 2015 S. 840 Nr. 16
NJW 2015 S. 1169 Nr. 16
NJW 2015 S. 8 Nr. 13
WM 2015 S. 561 Nr. 12
WPg 2015 S. 804 Nr. 15
ZIP 2015 S. 630 Nr. 13
MAAAE-86374

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