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BVerwG Urteil v. - 2 C 8/13

Tatbestand

Der Kläger rügt, die besoldungsrechtliche Ersteinstufung nach dem Lebensalter benachteilige ihn wegen seines Lebensalters. Zum Ausgleich beansprucht er eine Besoldung nach der höchsten Stufe seiner Besoldungsgruppe A 12.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2014:301014U2C8.13.0

Fundstelle(n):
XAAAE-86580

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