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BVerwG Urteil v. - 2 C 9/13

Tatbestand

Die Klägerin rügt, die besoldungsrechtliche Ersteinstufung nach dem Lebensalter benachteilige sie wegen ihres Lebensalters. Zum Ausgleich beansprucht sie eine Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe A 10.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2014:301014U2C9.13.0

Fundstelle(n):
HAAAE-86581

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