Normenkontrolle Abwassersatzung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier: bei Fristversäumnis infolge plötzlicher Übelkeit)
Leitsatz
Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes handelt ohne Verschulden (§ 60 Abs. 1 VwGO), wer so rechtzeitig beginnt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung noch am Tag des Fristablaufs zu rechnen ist. Dabei müssen Rechtsschutzsuchende einen über die voraussichtliche Dauer des eigentlichen Faxvorganges hinausgehenden Sicherheitszuschlag von etwa 20 Minuten einkalkulieren, der dem Umstand Rechnung trägt, dass das Empfangsgerät gerade in den Abend- und Nachtstunden wegen anderer ebenfalls fristgebundener Sendungen belegt sein kann (im Anschluss an stRspr).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BVerwG:2015:290115B9BN2.14.0
Fundstelle(n): HFR 2015 S. 806 Nr. 8 NJW 2015 S. 10 Nr. 13 EAAAE-86595