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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 4127/12

Gesetze: SGB 7 § 8 Abs 1 S 1

Leitsatz

Leitsatz:

Unter einem Gesundheitserstschaden sind alle regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zuständen, die unmittelbar durch die (von außen kommende, zeitlich begrenzte) Einwirkung rechtlich verursacht sind, zu verstehen, wobei eine Dauerschädigung oder Gesundheitsschäden von erheblichem Gewicht oder mit notwendiger Behandlungsbedürftigkeiten nicht vorausgesetzt, Umfang und Dauer unerheblich sind. Minimale Regelwidrigkeiten ohne Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit sind aber ebenso bedeutungslos wie bloße Schmerzen.

Fundstelle(n):
YAAAE-86613

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