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BFH Urteil v. - V R 29/14

Gesetze: UStG § 14 Abs. 4 Nr. 5, UStG § 14c Abs. 2, UStDV § 31 Abs. 3

Anforderungen an einen unberechtigten Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG; Voraussetzungen einer ausreichenden Leistungsbeschreibung; Verweis auf Geschäftsunterlagen in der Rechnung

Leitsatz

1. Die Anforderungen an einen unberechtigten Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG erfüllt eine Rechnung, wenn sie den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ausweist.
2. Eine ausreichende Leistungsbeschreibung erfordert die Angabe der Menge und der Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder des Umfanges und der Art der sonstigen Leistung. Angaben tatsächlicher Art zur Identifizierung der Leistung müssen eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Das setzt voraus, dass entweder der Rechnungstext selbst eine hinreichende Leistungsbeschreibung in dem Abrechnungspapier enthält oder eine Bezugnahme auf andere, eindeutig gekennzeichnete Unterlagen erfolgt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 706 Nr. 5
HFR 2015 S. 510 Nr. 5
UVR 2015 S. 162 Nr. 6
XAAAE-86622

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