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BGH Urteil v. - VIII ZR 352/13

Gesetze: § 38 ZPO, Art 1 UNWaVtrÜbk, Art 3 UNWaVtrÜbk, Art 53 UNWaVtrÜbk

Kaufpreisklage nach internationalem Warenkauf: Wirkungen einer Gerichtsstandsabrede zwischen dem chinesischen Verkäufer und dem deutschen Käufer im Hinblick auf ein prozessuales Aufrechnungsverbot und die Einrede des nichterfüllten Vertrages

Leitsatz

Zur Frage, ob eine (hier: zwischen deutschen und chinesischen Partnern eines Kaufvertrags vereinbarte) Gerichtsstandsabrede, sich an die Heimatgerichte der jeweiligen Gegenpartei zu wenden, ein prozessuales Aufrechnungsverbot enthält und darüber hinaus der Geltendmachung der Einrede des nichterfüllten Vertrages entgegensteht (Fortführung von , NJW 1979, 2477).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1619 Nr. 27
NJW 2015 S. 1118 Nr. 15
WM 2015 S. 692 Nr. 14
ZIP 2015 S. 1190 Nr. 24
VAAAE-87035

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