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BGH Beschluss v. - II ZB 21/13

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist: Pflicht zur manuellen Fristenkontrolle nach Totalausfall der Computeranlage mit dem elektronischen Fristenkalender und nur eingeschränkter Wiederherstellung der Zugriffmöglichkeit

Leitsatz

Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts vorübergehend nicht störungsfrei gewährleistet, kann die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen die Umstellung auf eine manuelle Fristenkontrolle gebieten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 7 Nr. 13
DStR 2015 S. 14 Nr. 20
DStR 2015 S. 14 Nr. 26
NJW 2015 S. 2038 Nr. 28
WM 2015 S. 779 Nr. 16
PAAAE-87037

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