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BGH Beschluss v. - II ZB 23/13

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht zur Handaktenkontrolle auf etwaige Fristabläufe nach Ausfall der Computeranlage mit dem elektronischen Fristenkalender

Leitsatz

Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts einen ganzen Arbeitstag lang nicht möglich, kann es die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen verlangen, dass die dem Rechtsanwalt vorliegenden Handakten auf etwaige Fristabläufe hin kontrolliert werden.

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 1042 Nr. 18
DB 2015 S. 7 Nr. 13
DStR 2015 S. 14 Nr. 37
NJW 2015 S. 2040 Nr. 28
WM 2015 S. 780 Nr. 16
ZAAAE-87038

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