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BGH Urteil v. - II ZR 350/13

Die Klägerin zeichnete am 17. November 2005 eine Beteiligung an der Beklagten als atypisch stille Gesellschafterin nach dem Anlagemodell Classic in Höhe von 25.000 € zuzüglich eines Agios in Höhe von 1.500 €.

Fundstelle(n):
QAAAE-87041

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