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BGH Beschluss v. - IX ZB 44/13

Gesetze: § 287 Abs 2 InsO, § 299 InsO, § 300 Abs 1 InsO

Restschuldbefreiung: Verkürzung der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen Verzögerungen im Insolvenzeröffnungsverfahren

Leitsatz

Restschuldbefreiung kann unabhängig von der Dauer des Eröffnungsverfahrens regelmäßig erst sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt werden. Zeiten einer vom Insolvenzgericht zu vertretenden Verzögerung des Eröffnungsverfahrens sind auf die Laufzeit der Abtretungserklärung nicht anzurechnen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 769 Nr. 14
NJW-RR 2015 S. 681 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2015 S. 1038
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2015 S. 360
WM 2015 S. 618 Nr. 13
ZIP 2015 S. 27 Nr. 14
AAAAE-87068

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