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BSG Urteil v. - B 6 KA 35/13 R

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Aufnahme von zwei homöopathischen Komplexarzneimitteln zur Behandlung rheumatischer Gelenkbeschwerden in die Anlage I (OTC <= over the counter = über den Tresen verkäuflich> -Übersicht) der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie - AM-RL, bis zum 31.3.2009: AMR).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:221014UB6KA3513R0

Fundstelle(n):
FAAAE-87075

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