(Rentenüberführung - Korrektur eines Überführungsbescheides - Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG - vollumfängliche Ermittlung durch die Tatsachengerichte - notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen)
Tatbestand
Die Beteiligten streiten im Überprüfungsverfahren darüber, ob die Beklagte die bisherige Höchstwertfestsetzung von Arbeitsentgelten, die der Kläger während seiner Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR (Sonderversorgungssystem Nr 1 der Anl 2 zum AAÜG) tatsächlich erzielt hat, im sog Überführungsbescheid nach § 8 AAÜG teilweise zurücknehmen und zusätzlich Verpflegungsgeld für die allein noch streitige Zeit vom 1.1. bis 30.9.1990 als weiteres Arbeitsentgelt feststellen muss.