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BSG Urteil v. - B 5 RS 3/14 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Überprüfungsverfahren darüber, ob die Beklagte die bisherige Höchstwertfestsetzung von Arbeitsentgelten, die der Kläger während seiner Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Zollverwaltung der DDR (Sonderversorgungssystem Nr 3 der Anl 2 zum AAÜG) tatsächlich erzielt hat, im sog Überführungsbescheid nach § 8 AAÜG zurücknehmen und zusätzlich Verpflegungsgeldzahlungen und Reinigungszuschüsse als weiteres Arbeitsentgelt feststellen muss.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:301014UB5RS314R0

Fundstelle(n):
TAAAE-87079

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