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LSG Hamburg Urteil v. - L 3 U 2/14

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines vom Kläger am 14. Mai 2011 erlittenen Sturzes in den Keller des im Bau befindlichen Eigenheimes des Zeugen O. als Arbeitsunfall. Insbesondere ist zwischen den Beteiligten streitig, ob der Kläger zum Zeitpunkt des Sturzereignisses "wie ein Beschäftigter" gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII) im Interesse des Zeugen O. tätig war und damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.

Fundstelle(n):
QAAAE-87161

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