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LSG Sachsen Urteil v. - 5 RS 636/13

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1; VO-AVItech § 1; 2. DB VO-AVItech § 1 Abs. 2

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Neufeststellungsverfahrens nach einem Überprüfungsverfahren infolge eines gerichtlichen Vergleichs - über die Verpflichtung der Beklagten, als weitere Beschäftigungszeiten des Klägers die Zeiten vom 1. Januar 1979 bis 31. März 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz festzustellen.

Fundstelle(n):
QAAAE-87187

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