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LSG Sachsen Beschluss v. - 8 AS 1441/13 B KO

Gesetze: RVG § 14 Abs. 1; RVG § 2 Abs. 2 S. 1; RVG § 3 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein vom Gericht zu beachtender Ermessenspielraum des Rechtsanwalts bei der Bestimmung der billigen Gebühr (sog. Toleranzrahmen) besteht nur dann, wenn sich die zu beurteilende Tätigkeit des Rechtsanwalts nach den maßgeblichen Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG vom Normal- oder Durchschnittsfall abhebt.

2. Eine fachanwaltliche Qualifikation ist bei der Kosten- und Vergütungsfestsetzung nicht gebührenerhöhend zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
LAAAE-87193

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